BGS - AUSBILDUNG
IHK § 34 aWaffensachkunde § 7 WaffG
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ZULASSUNG / ZERTIFIZIERUNG
Unsere Kurse sowie unsere Bildungseinrichtung sind von einer anerkannten Zertifizierungsstelle nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) 27. Januar 2017; (BGBl. I S. 133) zugelassen, welche die Anerkennung von Fachkundigen Stellen und die Zulassung (Zertifizierung) von Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen regelt.(Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wird ein neues Kapitel zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen in das SGB III (Sozialgesetzbuch) eingefügt, um insbesondere die Qualität der Leistungen zu verbessern. Alle Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen, bedürfen einer externen Zulassung (Zertifizierung).Unsere Bildungseinrichtung wie auch unsere Kurse sind natürlich aktuell von einer anerkannten Zertifizierungsstelle nach den neuen AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) Richtlinien geprüft und zertifiziert.
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